CBD auf Rezept: Ist es rezeptpflichtig?

CBD auf Rezept verschreiben lassen? Alles über Verschreibungspflicht & die Meinung der Krankenkassen

Von Cornelius De Luca |
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Viele Anwender wünschen sich, dass ihnen CBD verschrieben wird. Es ist zwar nicht verschreibungspflichtig, doch wäre eine Übernahme durch die Krankenkasse für regelmäßige Anwender eine Kostenentlastung. In diesem Artikel halten wir euch auf dem Laufenden, wie es um die Möglichkeit steht, Cannabidiol über ein Rezept von seinem Arzt zu beziehen. Dass CBD nicht verschreibungspflichtig ist, ist grundsätzlich klar.

Cannabis stand lange Zeit in Verruf, nicht zuletzt aufgrund des psychoaktiv wirksamen Cannabinoids THC. Dass Hanf neben Tetrahydrocannabinol noch viele weitere Stoffe enthält, die auf vielfältige Art und Weise heilsam und gesundheitsfördernd wirken können, war bis vor kurzem nur wenigen bekannt.

Der medizinische Nutzen von Cannabidiol und Co. konnte lediglich von erfahrenen Anwendern belegt werden, wissenschaftliche Nachweise gab es kaum. Gut, dass sich die Forschung zunehmend mit dem Thema befasst und interessante Studienergebnisse liefert, die zweifelsohne für den Konsum von Cannabinoid-haltiger Arznei und Nahrungsergänzungsmittel sprechen.

Immer mehr Forscher, Ärzte und Experten sprechen sich für den medizinischen Einsatz von Cannabis aus, wodurch die Akzeptanz der Pflanze im Laufe der letzten Jahre enorm gewachsen ist. Neu ist, dass Cannabis nun auch in deutschen Apotheken erworben werden kann – allerdings nur auf Rezept. CBD hingegen ist nicht verschreibungspflichtig – doch gibt es Produkte dennoch auf Rezept?

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Cannabis auf Rezept – Neues Gesetz regelt die Kostenübernahme

Seit März 2017 können Krankenkassen die Kosten für Cannabis beziehungsweise Cannabinoid-haltige Arznei übernehmen. Möglich macht es ein Gesetz namens „Cannabis als Medizin„, das es deutschen Ärzten erlaubt, Cannabisextrakte und -blüten auf Rezept zu verschreiben. Zuvor war dies nur durch entsprechende Ausnahmeregelungen möglich und die Kosten wurden, selbst bei schwerwiegenden Erkrankungen, nicht von der Krankenkasse übernommen.

Was hat sich geändert? Eine Therapie mit Cannabis kann von der Krankenkasse übernommen werden, allerdings nur bei bestimmten Erkrankungen und Beschwerden. Ob die Kasse eine Finanzierung gewährt, hängt nicht zuletzt vom Schweregrad der Erkrankung und vom Zustand des Patienten ab. Konkrete Regelung gibt es nicht. Für gewöhnlich werden die Kosten für Cannabisblüten und -extrakte erst dann übernommen, wenn alle anderen Therapiemöglichkeiten ausgeschöpft sind und nicht zum gewünschten Erfolg geführt haben.

CBD auf Rezept gibt es bisher nicht. Krankenkassen weigern sich, Kosten für solche Präparate zu zahlen. Das wäre vielleicht anders, wenn CBD verschreibungspflichtig wäre, weil die Pharmakonzerne nur so wirklich Geld an dem Cannabisextrakt verdienen würde. Durch die freie Verkäuflichkeit aber bestimmt der offene Markt die Preise und verhindert große Margen bei den Pharma-Riesen.

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Cannabidiol als Arzneimittel – Warum die Kosten nicht automatisch übernommen werden

Generell gilt: Cannabis wird in Deutschland lediglich bei schweren Erkrankungen verschrieben, beispielsweise bei Krebs. CBD gibt es bisher nicht auf Rezept. Ähnlich schaut es in Österreich aus, wo es zurzeit erst fünf offiziell genehmigte, rezeptpflichtige Cannabis Präparate gibt.

Ziel der Cannabis Therapie ist es unter anderem, Schmerzen zu lindern, den Appetit zu fördern und Übelkeit entgegenzuwirken.

Ein Großteil der als Medikament geltenden Arzneimittel enthält zudem nicht nur Cannabidiol, sondern auch einen gewissen Anteil an pflanzlichem oder synthetisch hergestelltem delta-9-THC. Folglich haben solcherlei Medikamente, beispielsweise Dronabinol, kaum etwas mit den rezeptfreien, Cannabidiol-haltigen Nahrungsergänzungsmitteln zu tun, die du im Online-Handel erwerben kannst.

Antrag abgelehnt – Was du tun kannst, wenn sich die Krankenkasse weigert

Auch wenn du deinen Arzt davon überzeugen kannst, dir ein Cannabidiol-haltiges Medikament zu verschreiben, werden die Kosten nicht automatisch von der Krankenkasse übernommen. Eine Kostenübernahme muss individuell beantragt werden. Erst wenn die Kasse der Finanzierung zustimmt, kannst du dir von deinem Arzt ein entsprechendes Rezept ausstellen lassen. Sollte die Krankenkasse trotz Zustimmung und Empfehlung deines Arztes die Kostenübernahme verweigern, musst du dich dennoch nicht sofort entmutigen lassen. Hält dein Arzt die Therapie für sinnvoll, kannst du immer noch einen Widerspruch oder Klage beim Sozialgericht einreichen.

Therapie mit Cannabis – Was sagen Ärzte & Krankenkasse?

Sowohl in der Politik, als auch innerhalb der Medizin und Wissenschaft, steigt die Akzeptanz von Cannabis zunehmend. Dennoch gibt es in Deutschland immer noch sehr viele Ärzte, die sich noch nie mit der Thematik befasst haben.

Nehmen wir an, du leidest unter einer schwerwiegenden Erkrankung, die durch herkömmliche Medikamente nicht in den Griff zu bekommen ist. In dem Fall wäre eine Kostenübernahme der Krankenkassen durchaus möglich, allerdings bedarf diese einer ärztlichen Diagnose und Einschätzung. Wenn sich dein Arzt noch nie mit der medizinischen Wirksamkeit von Cannabis beschäftigt hat, solltest du ihm eine Reihe seriöser Artikel oder Quellen vorlegen, beispielsweise aus der deutschen Ärztezeitung („Medizinisches Cannabis. Die wichtigsten Änderungen“). Weigert sich dein Arzt, sich mit dem Thema zu befassen, empfehlen wir dir, dich an die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (cannabis-med.org) zu wenden. Dort kannst du erfragen, welche Ärzte sich in deiner Nähe für die medizinische Anwendung von Cannabis einsetzen.

Arznei vs. Nahrungsergänzungsmittel – Rechtliche Lage und Erwerb

Die oben erwähnten Gesetze und Regelungen gelten ausdrücklich nur für Medikamente, sprich für Cannabinoide als synthetisch hergestelltes Rezepturarzneimittel. Auch natürliche, THC-haltige Blüten sind rezeptpflichtig und können ausschließlich auf Anraten eines Arztes bezogen werden.

Als Nahrungsergänzungsmittel kann Cannabidiol, im Gegensatz zu Tetrahydrocannabinol, sowohl im Online-Handel, als auch in der Apotheke beziehungsweise Online-Apotheke, unserer Auffassung nach legal und ohne Rezept erworben werden. Der Grund: Cannabidiol ist laut dem deutschen Arzneimittelgesetz kein Arzneimittel, sondern wird vielmehr als ernährungsfördernder Pflanzenrohstoff betrachtet. Legal und rezeptfrei zu erwerben sind demnach alle Cannabidiol-haltigen Produkte und Nahrungsergänzungsmittel, die weniger als 0,2% THC enthalten. Die Kosten für CBD Öl, Kristalle, Tee, Kosmetik, Liquid und Co. werden in dem Fall nicht von den Kassen übernommen, auch nicht auf Antrag. (beachte: Angaben sind ohne Gewähr – wir sind keine Rechtsexperten)

Cannabidiol ist als Arzneimittel verschreibungspflichtig

Apotheken können CBD als Rezeptursubstanz (unter anderem von der Firma THCPharm) beziehen und damit die Cannabidiol-Lösung 50 mg/ml (NRF 22.10.) herstellen. 20 Milliliter dieser Lösung enthalten 1 Gramm CBD.

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Cornelius De Luca

Hey! Mein Name ist Cornelius De Luca. Ich bin seit 2016 Teil des CBD360 Teams und fungiere als Chefredakteur. Vor ein paar Jahren bin ich aufgrund von gesundheitlichen Problemen mit dem Thema CBD in Berührung gekommen und setze mich seither leidenschaftlich mit dem Wirkstoff auseinander. Zu meinen Interessen zählen neben dem Schreiben auch Fitness, Persönlichkeitsentwicklung, Psychologie und Podcasts.